|
|||||
<<< zurück zur Chronik | |||||
![]() | |||||
Mit dem "Fallen durch den Korb" wurde nach Artikel 39 der Geraer Stadtstatuten von 1658 das Einbrechen in Geraer Gärten und das Zerstören von Zäunen und angrenzender Felder geahndet, welche eine Wiedergutmachungssumme für den angerichteten Schaden von mehr als 20 Groschen erforderte. Dort stand am vorbei fließenden Mühlgraben ein großer Galgen, an dessen Querbalken ein aus hölzernen Brettern grob gezimmerter Korb mit einem beweglichen Boden, welcher unter zu Hilfenahme eines Riegels geöffnet werden konnte, herab hing. Der zur Korbstrafe verurteilte Delinquent wurde durch den beauftragten sogenannten Fronvogt auf eine Leiter geführt und von ober herab in den Korb verbracht. Danach wurde der Riegel des Korbes zur Seite gezogen bzw. geöffnet und der Verurteilte fiel meist unter dem johlenden Gelächter der Zuschauer ins schon damals recht schmutzige Wasser des Geraer Mühlgrabens. Nach der Prozedur wurde der arme Sünder wieder aus dem Wasser gefischt und alle wurde noch einmal wiederholt. Einige der Verurteilten versuchten sich nach dem Öffnen des Verschlussriegels an den Rändern des Korbes fest zu halten, was aber nur dazu führte, die belustigte Zuschauermenge noch länger zu Erheitern, da sie nun mit in der Luft zappelnden Beinen am Korb hängten und schlussendlich trotzdem den Gang ins Wasser antreten mussten. Mike Strunkowski für die Gera-Chronik im Dezember 2009 |
|||||
![]() | |||||
<<< zurück zur Chronik | |||||
![]() | |||||
|
|||||
![]() |